Berlin (epd). Die Bundeskonferenz für Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich fordert eine rechtliche Regelung für die Mitarbeiter-Mitbestimmung in Einrichtungen der Diakonie. Die Mehrheit der Häuser ab einer Größe von 500 Beschäftigten hätten trotz einer Empfehlung des diakonischen Bundesverbandes aus dem Jahr 2017 keine Beschäftigten in den Aufsichtsorganen vertreten, teilte die Bundeskonferenz am 6. Juli in Berlin mit. Selbst in großen Diakoniekonzernen wie dem christlichen Gesundheitskonzern Agaplesion mit rund 20.000 Mitarbeitenden oder dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland CJD, bei dem mehr als 9.000 Menschen arbeiteten, fehle eine Unternehmensmitbestimmung.
Insgesamt fehlten in 40 von 68 bundesweit befragten Einrichtungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden eine Mitwirkung. In 25 Einrichtungen gebe es eine Mitwirkung in anderer Form als der empfohlenen - etwa als Gastsitze ohne Stimmrecht. In nur fünf Einrichtungen wurde laut Bundeskonferenz die Mitwirkung nach der Verbandsempfehlung eingeführt.
2017 empfahl die Diakonie den Mitgliedsunternehmen, diese sollten ab einer Größe von 500 Mitarbeitenden eine Mitarbeitervertretung in das Aufsichtsorgan entsenden. „Eine Empfehlung bringt nicht mehr Beteiligung und Mitbestimmung“, stellt die Bundeskonferenz fest.
Vor 70 Jahren sei die Mitbestimmung in Aufsichtsgremien großer Wirtschaftsunternehmen in der Bundesrepublik etabliert worden, erklärte die Bundeskonferenz. „Es ist an der Zeit, auch in den Sozialunternehmen der Diakonie diese gesetzlich zu verankern.“ Zunächst soll sich nach dem Willen der Bundeskonferenz die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit dem Thema befassen. Dazu habe sie die Synode bereits angeschrieben, teilte die Bundeskonferenz mit
Die 1991 gegründete Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich ist das Spitzenorgan der diakonischen Mitarbeiter-Vertretungen (MAV) und versteht sich als Teil der Vertretungen der Beschäftigten in der sozialen Arbeit.