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Höhere Löhne in der Altenpflege: Was geht noch?




Eine Altenpflegerin hilft einer Seniorin beim Mittagessen.
epd-bild/Thomas Lohnes
Die Koalition hat versprochen, die Bezahlung in der Altenpflege schnell und spürbar zu verbessern. Nun wird es knapp, wenn Union und SPD ihre Ankündigungen mit erheblicher Verspätung doch noch umsetzen wollen.

Berlin (epd). Der Bundestag noch drei Sitzungswochen Zeit, um die Voraussetzungen zu schaffen für höhere Löhne in der Altenpflege. Es sind die Wochen, in denen das Parlament seine letzten Beschlüsse vor der nächsten Bundestagswahl fassen kann, eine im Mai, zwei im Juni.

Vor mehr als drei Jahren haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, „die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar (zu) verbessern“. Aus „sofort“ könnte nun ein „gerade noch“ werden - und selbst das ist offen.

„Spürbarer politischer Druck“

Aus der Union ist auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei der gesundheitspolitischen Sprecherin Karin Maag (CDU) zu hören, man könne sich derzeit nicht äußern, wie und ob noch ein Beschluss zustande kommt. Die Pflegebeauftragte der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, erklärt, gute Löhne für alle Beschäftigten in der Pflege seien „nur durch spürbaren politischen Druck zu erreichen“. Sie „hoffe sehr, dass das mit der Union noch gelingt“, sagt Baehrens. Darüber hinaus brauche „es dringend weitere Reformschritte mit einer Begrenzung der Eigenanteile für die Pflegeheimbewohner“.

Um das Lohnniveau in der stationären Altenpflege anzuheben, liegen zwei Vorschläge auf dem Tisch. Im Abstand von drei Tagen hatte erst Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein Pflege-Tariftreue-Gesetz ins Gespräch gebracht. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drängte daraufhin, seine bereits mehrfach präsentierten Änderungsvorschläge an ein Gesundheitsgesetz anzukoppeln, über das der Bundestag bereits berät.

Die Vorschläge der beiden Minister sind ähnlich, obwohl ihr Vorgehen eher wie ein Streit wirkt. Beide wollen Tariflöhne in der Altenpflege im Gesetz für die Pflegeversicherung verankern, dem Sozialgesetzbuch XI. Nur noch mit Einrichtungen, die ihre Pflegekräfte tariflich oder nach den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien entlohnen, sollen dann Versorgungsverträge geschlossen werden dürfen. Ausnahmen, die Spahn zunächst zulassen wollte und die die SPD-Fraktion als Schlupflöcher ablehnt, sind so nicht mehr vorgesehen. Das könnte eine Einigung erleichtern.

Veto der Caritas-Arbeitgeber

Bisher werden nur rund die Hälfte der 1,2 Millionen und zu 80 Prozent weiblichen Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarif bezahlt. Der Brutto-Durchschnittslohn für eine Fachkraft im Altenheim beträgt 3.291 Euro, knapp 300 Euro weniger als für eine Pflegekraft im Krankenhaus. Die Löhne sind von einem niedrigen Niveau in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Jede zweite Pflegekraft arbeitet indes in Teilzeit.

Damit höhere Löhne nicht zu Lasten der Heimbewohner gehen, muss der Bund die Pflegeversicherung an anderer Stelle entlasten. Spahn hat Finanzminister Olaf Scholz (SPD) aufgefordert, sich „dazu zu verhalten“. Außerdem will er die Eigenanteile der Heimbewohner für die Pflege ab dem zweiten Jahr prozentual verringern. Die SPD, die eigentlich eine Abschaffung der stark steigenden Zuzahlungen will, müsste da erstmal mitgehen.

Arbeitsminister Heil war im Februar am Veto der Caritas-Arbeitgeber mit dem Versuch gescheitert, unter Beteiligung der kirchlichen Träger zu einem Flächentarif in der Altenpflege zu kommen. Auch Spahn hat seine Ziele nicht erreicht. Mit Plänen für eine Pflegereform, die die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen stärker entlastet und mehr gekostet hätte, ist er in den eigenen Reihen nicht durchgekommen. Auch wenn die Verpflichtung zu Tariflöhnen in der Altenpflege noch ins Gesetz kommen sollte, bleibt die Koalition damit hinter ihren Ankündigungen für eine umfassende Pflegereform zurück.

Bettina Markmeyer


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