Ministerpräsidenten unterzeichnen Medienstaatsvertrag

Hannover/Mainz (epd). Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf den neuen Medienstaatsvertrag geeinigt. Das Gesetzeswerk wurde nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am Freitag von fast allen Regierungschefs unterzeichnet. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), die die Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover früher verlassen musste, werde in der kommenden Woche unterzeichnen. Rheinland-Pfalz koordiniert die Rundfunkpolitik der Länder.

Geändert wird insbesondere die Definition des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Online-Auftrag wird fortentwickelt und die Sender erhalten die Möglichkeit, einzelne Kanäle wie Tagesschau24 oder ZDFinfo ins Internet zu verlagern. Die Aufsichtsgremien sollen zusätzliche Aufgaben erhalten. Unter anderem sollen sie über eine „wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung“ wachen sowie „inhaltliche und formale Qualitätsstandards“ festsetzen und „standardisierte Prozesse zu deren Überprüfung“.

Nach sechs Jahre dauernden Diskussionen hatten sich die Länderchefs im Juni auf eine Reform von Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geeinigt. Auf dieser Grundlage erstellte die Rundfunkkommission der Länder den Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrags. Das Vertragswerk geht nun zur Ratifizierung an die 16 Landtage, es soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Künftig werden weniger lineare Fernsehkanäle im Medienstaatsvertrag beauftragt. Vorgeschrieben sind nur noch Das Erste, das ZDF, die Dritten Programme der ARD sowie die Kulturkanäle 3sat und Arte. Bei den übrigen TV-Angeboten wie Phoenix, Kika, ZDFneo, ZDFinfo, Tagesschau24, ARD Alpha oder One (früher: Einsfestival) können die Sender in Abstimmung mit den Gremien entscheiden, ob sie diese als eigenständige Kanäle weiterführen oder ins Internet verlagern. Die Aufsichtsgremien müssen der Abschaltung von Programmen, deren Überführung vom Linearen ins Internet oder deren Austausch zustimmen.

Fragen der Finanzierung sind nicht Gegenstand des neuen Medienstaatsvertrags. Sie sollen in einem zweiten Reformschritt behandelt werden.

Die Länder hatten 2016 eine Arbeitsgruppe zum Thema „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ eingesetzt und die Sender aufgefordert, Reformen auszuarbeiten. Medienpolitik ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer.

Im November 2020 löste der Medienstaatsvertrag den alten Rundfunkstaatsvertrag ab. Das Vertragswerk, das alle 16 Bundesländer 1991 geschlossen haben, regelt unter anderen die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender und die Zulassung von Privatsendern.

nbl/dir

RBB: Prüfbericht findet unwirksame Verträge und Regelverstöße

Potsdam (epd). Der Vorsitzende des RBB-Rundfunkrates, Ralf Roggenbuck, hat sich in der Affäre um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger für ein besseres Kontrollsystem innerhalb des Senders ausgesprochen. Die bisherige „Intendantenverfassung“ habe ausgedient, erklärte Roggenbuck bei einer Rundfunkratssitzung am Donnerstag in Potsdam. In der Sitzung wurden unter anderem erste Ergebnisse eines Prüfberichts der Kanzlei Lutz Abel vorgestellt.

Die Kanzlei fand unter anderem heraus, dass die Verträge zwischen Schlesinger und dem RBB womöglich unwirksam waren. Für die drei Verträge, die der Sender seit 2016 mit der ehemaligen Intendantin geschlossen habe, hätte es zwar in zwei Fällen Beschlussvorlagen gegeben. Diese seien aber dem Verwaltungsrat nie vorgelegt worden. Der Verwaltungsratsvorsitzende Wolf-Dieter Wolf habe die Mitglieder lediglich über den Abschluss informiert. Dies könne Auswirkungen auf das Ruhegeld von Schlesinger haben, sagte Anwältin Nina Rossi von Lutz Abel Auswirkungen auf das Ruhegeld von Schlesinger haben. Außerdem seien fehlerhafte Verträge dieser Art jederzeit fristlos kündbar.

Die Kanzlei untersuchte außerdem private Abendessen, eine Reise nach London, die Nutzung des Dienstwagens und Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Umzug Schlesingers. Eine Reise der Intendantin nach London im September 2021 sei „nicht dienstlich veranlasst gewesen“, sagte Henning Abraham von der Kanzlei Lutz Abel. Überdies sei ein klarer Verstoß gegen die Regeln für Reisekostenabrechnungen festgestellt worden.

Nina Rossi sprach im Zusammenhang mit der London-Reise und der Abrechnung von Abendessen von einer „gewissen Systematik“. Die festgestellten Verstöße würde sie zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht als massiv bezeichnen. Hinweise aus dem eigens eingerichteten anonymen Hinweisgebersystem, dass ein privater Umzug der ehemaligen Intendantin über den RBB abgerechnet worden sei, bestätigten sich laut dem Teilbericht nicht.

Der Rundfunkrat ernannte nach Angaben der RBB-Interimsintendantin Katrin Vernau den RBB-Programmdirektor Jan Schulte-Kellinghaus zu ihrem Stellvertreter. Er sei einer von zwei möglichen Kandidaten gewesen, da für diesen Posten nur Direktoren infrage kämen, sagte Roggenbuck.

Mit Blick auf die Affäre um die ehemalige Intendantin betonte Vernau, es müsse sichergestellt werden, „dass so etwas nie wieder passieren kann beim RBB“. Derzeit würden interne Kontrollmechanismen verbessert. Es gehe darum, eine Kultur zu schaffen, die von Redlichkeit, Vertrauen und ordnungsgemäßem Handeln geprägt sei.

Die amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrates, Dorette König, erklärte zu dem Bericht, er bestätige die Schwächen der bisherigen Arbeit im Verwaltungsrat. Beschlüsse dürften nie wieder auf Basis von Informationen eines einzelnen Mitglieds fallen: „Der Vorsitzende kann sich nicht über das Kollegialorgan stellen, Informationen zurückhalten und Vereinbarungen mit der Intendantin am Verwaltungsrat vorbei treffen.“ Sie unterstützte die Empfehlung einer schriftlichen Berichtspflicht der Intendantin gegenüber dem Verwaltungsrat. Diese müsse im Staatsvertrag verankert werden. Bisher gab es lediglich ein Auskunftsrecht.

Schlesinger war nach massiven Vorwürfen über Korruption, Vorteilsnahme und die Verschwendung von Beitragsgeld Anfang August vom Amt der RBB-Intendantin zurückgetreten und anschließend von den Aufsichtsgremien abberufen und fristlos gekündigt worden. Auch der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Wolf-Dieter Wolf trat zurück. Gegen Schlesinger, ihren Ehemann Gerhard Spörl und Ex-Verwaltungsratschef Wolf ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsannahme.

lob/amk

Berichtspflicht für RBB-Intendanten gefordert

Berlin (epd). Nach Teilergebnissen eines Prüfberichts zu Unregelmäßigkeiten beim RBB hat der Vorsitzende des RBB-Rundfunkrats, Ralf Roggenbuck, eine Berichtspflicht der Intendantin an den Verwaltungsrat gefordert. Ferner dürfe es nicht mehr möglich sein, dass der Verwaltungsratsvorsitzende Entscheidungen allein treffe, sagte Roggenbuck am Freitag im Inforadio des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB): „Da muss ein Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden“, sagte er.

Die vom RBB beauftragte Kanzlei Lutz Abel habe in ihrem am Donnerstag vorgestellten Teilbericht in erster Linie Handlungsanleitungen für die Zukunft gegeben, sagte Roggenbuck. So müssten die Kontrollmechanismen durch den Verwaltungsrat verbessert werden. Auch die sogenannte Intendanten-Verfassung müsse geändert werden. Diese „Allmacht der Intendantin“ habe dazu geführt, dass es zu den Verfehlungen komen konnte.

Die bisherige Praxis, zu der auch Verträge mit üppigen Ruhestandsvereinbarungen für ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder gehören, stellt den RBB laut Roggenbuck vor große Probleme: „Wir stehen vor einem Scherbenhaufen, vor Verträgen, die so nicht hätten geschlossen werden dürfen.“

Ob es ein digitales Medienhaus im geplanten Umfang geben wird, ist laut Roggenbuck offen. „Ich denke, das wird so nicht kommen“, sagte er angesichts der auf 200 Millionen gestiegenen Kosten.

RBB-Intendantin Katrin Vernau wertete die ersten Ergebnisse des anwaltlichen Prüfberichts als Beleg für ein „systemisches Problem“. „Hier sind offensichtlich Dinge als normal betrachtet worden, die ganz und gar nicht normal sind“, sagte Vernau im RBB-Inforadio: „Da wurde das private Interesse über das Interesse des RBB gestellt.“

Vernau unterstrich, dass aus Sicht der Anwälte die einzelnen Verfehlungen finanziell nicht gravierend seien. Doch liege das Problem in der Regelmäßigkeit. Als Konsequenz gelte es, die internen Kontrollen im Sender zu verbessern. Das sei „verwaltungstechnische Kärrnerarbeit“. Vielleicht sogar noch viel entscheidender sei die künftige Unternehmenskultur. „Ich glaube, wir müssen zurückkehren zu einer Kultur der Transparenz, der Redlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit“, sagte Vernau.

Die Kanzlei Lutz Abel hat ihre ersten Prüfergebnisse am Donnerstag in einer Sitzung des Rundfunkrates vorgestellt. Die Prüfung war eingeleitet worden, nachdem RBB-Intendantin Patricia Schlesinger im Sommer wegen der mutmaßlichen Verschwendung von Beitragsgeld in die Kritik geraten war. Nach massiven Vorwürfen der Korruption und Vorteilsannahme trat Schlesinger Anfang August vom Amt der RBB-Intendantin zurück, wurde anschließend von den Aufsichtsgremien abberufen und fristlos gekündigt. Auch der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Wolf-Dieter Wolf musste zurücktreten. Gegen Schlesinger, ihren Ehemann Gerhard Spörl und Ex-Verwaltungsratschef Wolf ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsannahme.

lob

Gericht: SWR-App "Newszone" teilweise unzulässig

Stuttgart (epd). Das Landgericht Stuttgart hat der Unterlassungsklage von 16 Presseverlagen gegen die SWR-Nachrichten-App „Newszone“ teilweise stattgegeben. Die App sei in der untersuchten Version vom 14. April presseähnlich und wettbewerbswidrig sowie nicht vom vorhandenen Telemedienkonzept für das SWR-Jugendprogramm „Dasding.de“ gedeckt, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (AZ: 53 O 177/22)

Die „Newszone“-App bietet nach Themen kuratierte Nachrichten für ein junges Publikum, dargestellt in Texten, Bildern, Videos und Audios. Ihre Presseähnlichkeit erkannte das Gericht sowohl quantitativ als auch qualitativ. So habe der SWR bereits für eine dreistellige Anzahl von Beiträgen in der App-Version vom April Unterlassungserklärungen abgegeben, das sei der überwiegende Teil.

Die App sei allerdings auch in den Beiträgen, die keinen Sendungsbezug aufweisen, „von stehenden Texten und Bildern dominiert“. Die „Einbindung von interaktiven Gestaltungsmöglichkeiten“ wie das Vorlesen der Texte durch die Sprachausgabe des Mobilgeräts oder die Beteiligung der Nutzer über Emoji- und Abstimmungsbuttons genüge nicht zur Beseitigung der Presseähnlichkeit. Dies seien lediglich „technische Zusatzfunktionen“, stellte das Landgericht fest. Das Verbot presseähnlicher Angebote, wie im Medienstaatsvertrag festgeschrieben, dürfe nicht durch eine Einbettung der presseähnlichen Beiträge in eine „unterhaltsame Peripherie“ umgangen werden.

Weiter entschied das Gericht, dass „Newszone“, anders als vom SWR argumentiert, als unabhängig vom Internetangebot „Dasding.de“ zu begreifen sei und somit ein eigenständiges Genehmigungsverfahren (Drei-Stufen-Test) hätte durchlaufen müssen. Die App verändere die „Angebotsmischung“ im Vergleich zu „Dasding.de“ substanziell, hieß es. Überdies existiere bereits eine eigene Dasding-App. Die reine Tatsache, dass „Newszone“ auch auf Inhalte von „Dasding.de“ zugreife, reiche nicht aus, um die App zu einem „unselbstständigen“ Angebot zu machen.

Nicht im Sinne der Kläger befand das Gericht in der Frage, ob der SWR „Newszone“ wettbewerbswidrig bewerbe, indem er die App mit den Aussagen „keine Werbung, keine Abo-Fallen und keine versteckten Kosten“ anpreist. Eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei nicht irreführend, da der SWR gleichzeitig ausreichend auf die Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag hinweise, hieß es. Auch hätten die Verlage keine „maßgebliche Irreführungsquote“ vorweisen können.

Die klagenden Verlage aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz begrüßten die Entscheidung. „Durch das Urteil wird das Verbot der Presseähnlichkeit von Telemedienangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eindrucksvoll bestätigt“, sagte Holger Paesler vom Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger.

SWR-Intendant Kai Gniffke sagte, sein Sender werde die Entscheidung sorgfältig prüfen und über weitere Schritte entscheiden. Der SWR werde „weiterhin an Angeboten arbeiten, die im Nachrichtenbereich die Generation versorgen, die in den kommenden Jahren Verantwortung für unser Land übernehmen wird“ und sei weiterhin bestrebt, mit den Verlagen zu kooperieren.

Der SWR bezeichnet die Version der App vom April, auf die sich Klage und Urteil beziehen, als Testversion. In der aktuell ausgelieferten Version der App wird nach Medienberichten stärker auf Sendungsbezug geachtet. Sollte das Urteil des Landgerichts rechtskräftig werden, müssten die Verlage weitere rechtliche Schritte, etwa die Beantragung eines Ordnungsgeldes, auf die neue Version stützen.

amk

Lange Haftstrafen für Helfer von "Charlie Hebdo"-Attentätern

Paris (epd). Ein Berufungsgericht in Paris hat am Donnerstagabend den Hauptangeklagten im Prozess der Attentate gegen „Charlie Hebdo“ und den Supermarkt Hyper Cacher zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 37-jährige Ali Riza Polat wurde der Beihilfe zu den terroristischen Attentaten für schuldig befunden, bei denen die Brüder Said und Chérif Kouachi im Januar 2015 zwölf Mitarbeiter der Satire-Zeitschrift „Charlie Hebdo“ getötet hatten. Ihr Freund Amedy Coulibaly hatte in dem koscheren Supermarkt vier Menschen jüdischen Glaubens ermordet und bereits am Vortag eine Polizistin getötet. Die drei Terroristen waren damals von der Polizei erschossen worden.

In erster Instanz war Polat vor knapp zwei Jahren zu 30 Jahren Haft verurteilt worden, das Berufungsgericht erhöhte seine Strafe nun. Der zweite Angeklagte Amar Ramdani bekam 13 Jahre Gefängnis wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“, in erster Instanz war er zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Von den Männern, die im Dezember 2020 verurteilt worden waren, legten nur Polat und Ramdani Berufung ein.

Der Berufungsprozess erstreckte sich über sechs Wochen. Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag die Maximalstrafe für Ali Riza Polat gefordert und die Richter gebeten, die Gesellschaft „vor diesem extrem gefährlichen Mann zu schützen“, der „weiterhin in einem extremen Islamismus verankert sei“. Der Franko-Türke Polat hatte während des Prozesses erneut seine Unschuld beteuert und wiederholt, dass er kein Terrorist sei. Er wurde dennoch für schuldig befunden, als rechte Hand von Coulibaly den Anschlag auf den Supermarkt mit vorbereitet zu haben. Der 41 Jahre alte Ramdani hatte nach Überzeugung des Gerichts Coulibaly Waffen geliefert.

Im ersten Prozess im Herbst 2020 standen 14 mutmaßliche Helfer der Attentäter vor Gericht, drei davon befanden sich auf der Flucht und wurden in Abwesenheit verurteilt. Die restlichen elf Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen vier Jahren und lebenslänglich verurteilt. Es gab 300 Nebenkläger.

Nach der Urteilsverkündung im Berufungsprozess sagte Richard Malka, der Anwalt von „Charlie Hebdo“, im französischen Nachrichtensender France Info, er sei „erleichtert“. Die Zeitschrift erklärte auf ihrer Internetseite: „Letztendlich hat der Prozess nichts Neues enthüllt.“ Die juristische Geschichte der Attentate vom Januar 2015 sei zu Ende, aber nicht die der Opfer, die weiterhin an den Folgen litten. Deren Geschichte bleibe noch zu schreiben, kommentierte „Charlie Hebdo“.

zim

ARD-Kultur will Branche stärken und "Kunstbanausen" sprechen lassen

Weimar/Halle (epd). Das digitale Gemeinschaftsangebot ARD-Kultur soll sich zu einem „Kultur-Booster“ entwickeln. In Zusammenarbeit mit den Landesrundfunkanstalten werde daran gearbeitet, die Kulturbranche zu stärken, sagte Jana Brandt, MDR-Programmdirektorin in Halle und ARD-Kulturkoordinatorin, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das digitale Portal „www.ardkultur.de“ soll am 26. Oktober starten. Die Federführung für das gemeinsame Angebot, an dem sich alle ARD-Anstalten beteiligen, hat der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR).

ARD-Kultur habe neben Aufgaben der Produktion und Vernetzung auch den Auftrag, „Impulse für Kultur im Dialog miteinander zu setzen“, sagte Brandt: „ARD-Kultur könnte einen Anker bilden für Kunst und Kultur, die sich immer wieder neu in gesellschaftliche Debatten einbringen müssen.“ In diesem Rahmen werde derzeit an einer Werkstatt für kulturelle Themen gearbeitet. Vorbild sei ein erfolgreiches Format aus dem Dokumentarfilm beim MDR.

Die Programmgeschäftsführerin von ARD-Kultur, Bettina Kasten, sagte, für solche Projekte stünden die Macher „auch in Gesprächen mit der Bauhaus-Universität Weimar, dem Reeperbahn-Festival, der Kulturstiftung des Bundes und einzelnen Kunsthochschulen“. Als „Kultur-Booster“ wolle die ARD zeigen, was sie sowohl regional als auch bundesweit leisten könne.

Ihr sei daran gelegen, „den Staub vom elitären Image der Hochkultur“ zu fegen, sagte Kasten. Bei einem Format würden „anstelle typischer Kulturfeingeister handfeste Kunstbanausen die Expertenrolle“ übernehmen.

Das digitale Kulturangebot der ARD will nach Angaben der ARD ein breites Publikum mit regionalen und bundesweiten kulturellen Inhalten ansprechen. Zum Start setzt die in Weimar angesiedelte Gemeinschaftseinrichtung der ARD auf eine Mischung aus Mockumentary, True-Crime-Podcast, Infotainment, Rollenspiel und Dokumentationen.

lob

NDR und BR planen gemeinsamen Hintergrund-Podcast "Daily"

Hamburg (epd). Einen gemeinsamen Podcast unter dem Arbeitstitel „Daily“ planen der Norddeutsche Rundfunk (NDR) und der Bayerische Rundfunk (BR). Der Verwaltungsrat des NDR habe dem Projekt am Freitag in Hamburg zugestimmt, wie das Gremienbüro des Senders mitteilte. Der Schwerpunkt des Podcasts liege auf Recherche und Hintergrund, hieß es. Mit dem werktäglichen Angebot wollen NDR und BR den Angaben zufolge vor allem 30- bis 49-Jährige erreichen, die mit linearen Angeboten nicht erreicht werden. Der Verwaltungsrat stimmte darüber hinaus Personalvorschlägen zu und nahm den Wirtschaftsplan 2023 zur Kenntnis.

Die erste Folge des journalistisch anspruchsvollen Podcasts solle im Januar 2023 erscheinen, teilte der Verwaltungsrat mit. Die Federführung zwischen NDR und BR wechsele monatlich. Das gemeinsame Projekt fördere Kooperationen innerhalb der ARD und bündele Ressourcen.

Der Verwaltungsrat stimmte mehreren Personalvorschlägen des Intendanten Joachim Knuth zu. Spätestens zum 1. Januar 2023 wird Juliane von Schwerin (50) den Angaben zufolge für drei Jahre Hauptabteilungsleiterin des Programmbereichs Gesellschaft, der unter anderem das Medienmagazin „Zapp“ produziert. Sie wird die Abteilung gemeinsam mit Sabine Doppler leiten. Sofie Donges (41) bleibt ARD-Hörfunkkorrespondentin in Stockholm, ihr Vertrag wird bis 31. März 2026 verlängert. Christian Blenker (47) bleibt ebenfalls bis 31. März 2026 ARD-Fernsehkorrespondent und Studioleiter in Stockholm. Charlotte Horn (36) geht zum 1. Januar 2023 für ein Jahr als ARD-Hörfunkkorrespondentin nach Neu Delhi. Sie soll die Nachfolge von Silke Diettrich antreten, die zum WDR zurückkehrt.

Den von Knuth präsentierten Entwurf des Wirtschaftsplans 2023 und die finanzrelevanten Teile des Entwurfs des Entwicklungsplans für das kommende Jahr nahm der Verwaltungsrat laut Mitteilung zur Kenntnis und überwies ihn an seinen Finanzausschuss.

lnh

SWR-Intendant: Journalismus ohne Agenturen wäre "verdammt schwer"

Stuttgart (epd). Der Intendant des Südwestrundfunks (SWR), Kai Gniffke, hat die Arbeit von Nachrichtenagenturen gewürdigt. Agenturen seien „Antennen in die Welt, die die Nachrichtenflut kanalisieren“, sagte Gniffke am Donnerstagabend in Stuttgart anlässlich des Geschäftsführerwechsels beim epd-Landesdienst Südwest. Achim Schmid, der mehr als zwölf Jahre lang Chefredakteur und Geschäftsführer war, wurde in den Ruhestand verabschiedet. Die Geschäftsführung übernimmt Marcus Mockler, der bereits Chefredakteur des Landesdienstes ist.

„Ohne Agenturen wäre es im Journalismus verdammt schwer, auch für den SWR“, sagte Gniffke. Durch den Evangelischen Pressedienst (epd) erhielten die Journalisten bei Tageszeitungen und Rundfunk zusätzlich „starke Themen und Blickwinkel, die über das Tagesgeschäft hinausgehen“. „Tausend Dank für Ihre Arbeit. Sie ist wirklich toll“, würdigte der Intendant das Angebot des epd.

Die Rolle der Agenturen im Journalismus betonte auch Swantje Dake, Chefredakteurin Digital von „Stuttgarter Zeitung“/„Stuttgarter Nachrichten“. „Agenturen werden für uns als Redaktion wichtiger“, sagte sie mit Blick auf Stellenstreichungen bei Tageszeitungen.

In zehn Thesen erläuterte sie die Weiterentwicklung des Journalismus. Dieser gelte nicht mehr als unverzichtbar. So hätten immer mehr Menschen weder ein Tageszeitung-Abo noch schauten sie Nachrichten im Fernsehen. „Wenn Verlage und Agenturen weiter existieren wollen, müssen sie das Leseverhalten anerkennen“, sagte Dake. Sie müssten sich fragen, was relevant für die Menschen sei. An Themen wie Partnerschaft, Familie, Arbeit und Leben, Wohnen sowie Kriminalität seien die Leserinnen und Leser von „Stuttgarter Zeitung“/„Stuttgarter Nachrichten“ besonders interessiert.

Der Medienbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Theologische Vorstand des Gemeinschaftswerkes der Evangelischen Publizistik (GEP), Markus Bräuer, würdigte Achim Schmid als „prägende Persönlichkeit in der langen Geschichte des epd“. Die evangelische Nachrichtenagentur bilde gesellschaftliches und kirchliches Leben „punktgenau“ ab.

Schmid war nicht nur Geschäftsführer der Südwest GmbH, die den Landesdienst trägt, sondern von 2008 bis Ende Oktober 2021 zudem Chefredakteur. Die Leitung des epd-Landesdienstes Bayern hatte er seit 1994 inne.

Der Evangelische Pressedienst (epd) ist eine unabhängig arbeitende Nachrichtenagentur, die von der evangelischen Kirche getragen wird. Redakteurinnen und Redakteure der sieben epd-Landesdienste berichten von mehr als 30 Standorten in Deutschland aus, hinzu kommen Korrespondentenbüros in Berlin, Brüssel und Genf. Der Sitz der Zentralredaktion ist in Frankfurt am Main.

lbw

Dietrich-Oppenberg-Medienpreis an fünf Journalisten

Mainz/Kiel (epd). Die Stiftung Lesen und die Stiftung Presse-Haus NRZ haben drei Artikel und einen Radiobeitrag mit dem Dietrich-Oppenberg-Medienpreis ausgezeichnet. Die Journalistinnen und Journalisten des „Zeit Magazins“, der „Neuen Züricher Zeitung“, der „NRZ“ und der RBB-Welle Radioeins hätten in ihren Beiträgen die Bedeutung des Lesens herausragend thematisiert, teilten die Stiftungen am Freitag mit.

Der erste Preis ging an Raoul Löbbert für einen Beitrag zu Antiquariaten im „Zeit-Magazin“. Irmtraud Gutschke erhielt den zweiten Preis für „Das Subversive entwuchs ausgerechnet der Mitte des Systems“, einen Essay zur Rolle der sowjetischen Literatur in der DDR, der in der „Neuen Zürcher Zeitung“ erschien. Der dritte Preis ging an Stephan Hermsen für eine Artikelserie zur Entstehung von Büchern in der „NRZ Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung“. Den Sonderpreis erhielten Thomas Böhm und Alina Faltermayr, die für die Aktion „Berlin liest ein Buch“ ein „vielstimmiges Hörbuch“ für Radioeins produzierten.

Der seit 2001 vergebene Dietrich Oppenberg-Medienpreis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert. Der Gewinner erhält 2.500 Euro, der Zweitplatzierte bekommt 1.500, der Drittplatzierte und die Sonderpreisträger erhalten jeweils 1.000 Euro. Namensgeber der Auszeichnung ist der im Jahr 2000 verstorbene Gründer und langjährige Herausgeber der „Neue Ruhr Zeitung/Neue Rhein Zeitung“ (NRZ) in Essen, Dietrich Oppenberg.

amk