Landgericht Hamburg untersagt Verdachtsäußerungen gegen NDR
Hamburg (epd). Das Landgericht Hamburg hat Verdachtsäußerungen mehrerer Medien in Bezug auf den NDR in Kiel und Hamburg als unzulässig beanstandet. Ein Gerichtssprecher sagte dem epd am Donnerstag, dem „Stern“ seien per einstweiliger Verfügung Äußerungen untersagt worden, die zwar überwiegend Meinungsäußerungen seien, für die es jedoch an „hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungstatsachen“ fehle. Laut Mitteilung des NDR vom Mittwoch darf der „Stern“ unter anderem die Behauptung „Journalisten bekamen einen Maulkorb“ mit Blick auf das NDR-Landesfunkhaus Schleswig-Holstein nicht wiederholen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (AZ: 324 O 403/22)
Die Berichterstattung des „Sterns“ zu einem angeblich zurückgehaltenen Film aus dem Kieler Landesfunkhaus über Verschickungskinder habe sich in wesentlichen Punkten als falsch herausgestellt, erklärte der NDR. Auch die Behauptung, „die Senderspitze würde am liebsten überhaupt nicht über das Thema berichten“, sei wahrheitswidrig. Ebenso sei die Behauptung unzulässig, „dass drei kritische Kollegen von dem Thema 'abgezogen' wurden“.
Weitere einstweilige Verfügungen wurden nach Angaben des Hamburger Landgerichts gegen „Bild“, das Springer-Portal „Business Insider“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ ausgesprochen (AZ: 324 O 381, 386 und 387/22). Diese beziehen sich auf Berichte über die bisherige Chefin des NDR-Landesfunkhauses Hamburg, Sabine Rossbach, und eine Stellenbesetzung zugunsten ihrer Tochter. „Bei dem hier jeweils erhobenen Vorwurf der Einflussnahme handelt es sich nach der Entscheidung der Kammer um eine Verdachtsberichterstattung, die unzulässig ist, weil es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen für den erhobenen Vorwurf fehlt“, sagte der Gerichtssprecher.
Der NDR erklärte, die Vorwürfe der „Vetternwirtschaft“ gegenüber Rossbach seien laut Gerichtsentscheidung falsch. „Wahrheitswidrig“ sei demnach die Behauptung in „Business Insider“ und in der „Bild“-Zeitung, Rossbach habe ihre Tochter bei einer Stellenbesetzung bei NDR Kultur versucht „unterzubringen“ und dabei eine qualifiziertere Bewerberin benachteiligt. Unzulässig sei außerdem der Vorwurf, sie habe im Gegenzug eine Produktion der Tochter der Chefin von NDR Kultur eingekauft. Die entsprechenden Passagen müssten aus allen Veröffentlichungen entfernt werden, betonte der Sender.
Über diese noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen des Gerichts hinaus sind laut NDR weitere Verfahren gegen andere Medienhäuser anhängig.
lnh/rid