Urteil: Rundfunkbeitrag darf in Härtefällen auch bar bezahlt werden

Leipzig (epd). Wer nachweislich kein Girokonto eröffnen kann, muss seinen Rundfunkbeitrag auch bar bezahlen dürfen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mitteilte, verstößt nach Ansicht der Richter der „ausnahmslose Ausschluss“ von Barzahlung in der Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks (HR) gegen europäisches Recht und den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

Die Bezahlung müsse daher in der Satzung neu geregelt werden. Übergangsweise darf die aktuelle Regelung beibehalten werden, solange Menschen ohne Girokonto in Härtefällen bereits jetzt die Möglichkeit bekommen, ihre Beiträge mit Bargeld zu bezahlen. Der HR begrüßte den Abschluss des Verfahrens. (AZ: 6 C 2.21)

Geklagt hatten zwei Bürger aus dem Raum Frankfurt am Main, die ihre Rundfunkbeiträge bar bezahlen wollten, was der HR mit Verweis auf seine Satzung ablehnte, die nur Lastschriften und Überweisungen zulässt. Die Kläger machten geltend, nach deutschem und EU-Recht seien Euro-Banknoten „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Zu den Klägern gehörte der Journalist Norbert Häring, der unter anderem in seinem Buch „Schönes neues Geld“ vor den Gefahren einer Abschaffung von Bargeld warnt. Die Klage war in allen Instanzen erfolglos geblieben und durch Revision beim Bundesverwaltungsgericht gelandet.

Die Leipziger Richter hatten den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um die Auslegung des einschlägigen europäischen Rechts gebeten. Dieser hatte am 26. Januar befunden, dass es in der Regel möglich sein muss, in Ländern der Europäischen Union mit der Gemeinschaftswährung bar zu zahlen. Allerdings liege es auch im öffentlichen Interesse, dass Zahlungen an öffentliche Stellen nicht selbst unangemessene Kosten hervorrufen. Das könnte dem EuGH zufolge wiederum eine Beschränkung der Barzahlungen rechtfertigen.

Dieser Argumentation schloss sich das Bundesverwaltungsgericht an und lehnte die Revision daher ab. Die Satzung des HR beeinträchtige nicht den rechtlichen Status der Euro-Banknoten als Zahlungsmittel, sondern diene der Kostenersparnis und effizienten Eintreibung der Beiträge. Sie benachteilige allerdings Beitragspflichtige, die kein Girokonto hätten. Diesen müsse der HR die Begleichung des Beitrags in bar ohne Zusatzkosten ermöglichen. Da die Kläger über ein Girokonto verfügten, könnten sie sich nicht auf diese Aufnahme berufen, hieß es.

HR-Justiziarin Nina Hütt kündigte in Köln an, die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio würden die Details der Entscheidung prüfen, sobald diese vorliege. „Über Anpassungen des Verfahrens zur Leistung der Rundfunkbeiträge werden wir zu gegebener Zeit auf 'rundfunkbeitrag.de' informieren,“ sagte Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice. Insgesamt hätten mehr als 70 Prozent der beitragspflichtigen Haushalte dem Beitragsservice bereits ein SEPA-Mandat zum Einzug der Rundfunkbeiträge erteilt, hieß es.

amk

Verbraucherzentrale darf gegen Facebook Verbandsklage anstrengen

Brüssel, Luxemburg (epd). Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Datenschutzes Verbandsklagen erheben. Das urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag zu einem Fall aus Deutschland, in dem der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Facebook vorgeht. Fraglich war, ob die 2016 verabschiedete europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) solche Verbandsklagen ausschließt. (AZ: C-319/20)

Konkret hat der Verbraucherzentrale Bundesverband laut Gerichtshof gegen Meta Platforms Ireland als Betreiberin von Facebook eine Unterlassungsklage angestrengt. Das soziale Netzwerk habe seinen Nutzern kostenlose Spiele von Drittanbietern zugänglich gemacht und dabei Vorschriften zum Datenschutz, zum Verbraucherschutz und zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verletzt.

Der Bundesgerichtshof halte die Klage für begründet, hege aber Zweifel an ihrer Zulässigkeit, erklärte der Europäische Gerichtshof. Unklar sei, ein Verbraucherverband gegen Verstöße gegen die DSGVO zivilrechtlich klagen könne, ohne die konkrete Verletzung der Rechte Einzelner und ohne deren Auftrag geltend zu machen.

Das bejahte der Europäische Gerichtshof. Dabei müsse die in Rede stehende Datenverarbeitung allerdings die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus der DSGVO beeinträchtigen können.

Zur Begründung erklärte die Richter, die DSGVO strebe eine Harmonisierung des Datenschutzes in der EU an, lasse aber den Mitgliedsländern Spielraum für zusätzliche Regeln hinsichtlich ihrer Durchführung. Ferner sei ein Verbraucherverband klagebefugt, da Verbraucherrechtsverletzungen mit Datenschutzverstößen einhergehen könnten. Weiter machten der Europäische Gerichtshof unter anderem geltend, dass die Klagebefugnis mit dem Ziel der DSGVO - einem hohen Datenschutzniveau - in Einklang stehe.

ps

Streit um ARD-Netzangebote landet vor Schlichtungsstelle

Berlin (epd). Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat erstmals die Schlichtungsstelle für Streitfälle im Zusammenhang mit den Netzangeboten von ARD und ZDF eingeschaltet. Der Verband stößt sich konkret an der Presseähnlichkeit einiger Angebote des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) sowie von Radio Bremen, wie eine BDZV-Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Berlin bestätigte. Nach BDZV-Angaben wird derzeit nach einem Termin für ein erstes Treffen der Schlichtungsstelle gesucht.

Der MDR und Radio Bremen teilten dem epd auf Anfrage gemeinsam mit, sie hätten ihre Telemedienangebote nachgeprüft und sähen „keine Anhaltspunkte für Rechtsverstöße“. Die Angebote bewegten sich im grünen Bereich gesetzlicher Regelungen, da sie allen Vorgaben des Medienstaatsvertrags entsprächen. „Ihr Schwerpunkt ist mittels Bewegtbild und Audio gestaltet, wobei der Text nicht im Vordergrund steht“, erklärten die beiden Rundfunkanstalten. Dem BDZV gehe auch „um grundsätzliche Fragestellungen des Telemedienauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.

Die seit 2019 gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsstelle dient dazu, Fälle von unterschiedlicher Auslegung des Verbots der Presseähnlichkeit der Telemedienangebote zwischen BDZV und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu behandeln. ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen nach den Vorschriften des Medienstaatsvertrags den Schwerpunkt auf Videos und Tonaufnahmen legen, um sich von den Online-Angeboten der Zeitungsverleger zu unterscheiden. Diese gehen seit Jahren juristisch gegen öffentlich-rechtliche Internetangebote vor, die sie für zu presseähnlich halten.

Die ARD aktualisiert derzeit im Rahmen von Drei-Stufen-Test-Verfahren insgesamt 17 Konzepte für Telemedienangebote innerhalb des Senderverbunds. Anlass sind die ebenfalls 2019 staatsvertraglich eingeführten neuen Regeln für Online-Angebote der Sender. Demnach dürfen beispielsweise Beiträge in den Mediatheken länger angeboten werden als bislang, eigenständige Inhalte für das Internet („online-only“) sind nun möglich. Im Gegenzug müssen ARD, ZDF und Deutschlandradio im Netz den Schwerpunkt auf Videos und Tonaufnahmen legen, um „nicht presseähnlich“ zu sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen März eine Beschwerde des NDR zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln in Sachen Presseähnlichkeit der „Tagesschau“-App nicht zur Entscheidung angenommen. Der Sender hatte gegen ein 2016 im Rechtsstreit mit den Verlegern ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Köln Ende Januar 2018 Verfassungsbeschwerde eingereicht, um das Verbot einer Ausgabe der „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 überprüfen zu lassen. Die „Tagesschau“-App wird von ARD-aktuell mit Sitz beim NDR in Hamburg produziert.

nbl

TV-Sender "Hamburg 1" meldet Insolvenz an

Hamburg (epd). Der lokale Fernsehsender „Hamburg 1“ hat Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzantrag ist am Dienstag (26. April) beim Amtsgericht Hamburg gestellt worden, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. Als wesentlichen Grund nannte „Hamburg 1“ den Rückzug des Schweizer Mehrheitsgesellschafters „Michel Medien“ aus der laufenden Finanzierung des TV-Senders. Weder eine erforderliche Kapitalerhöhung noch die Gewährung weiterer Darlehen hätten deshalb erfolgen können. Darüber hinaus mache ein Umsatzeinbruch aufgrund der Corona-Pandemie im ersten Quartal 2022 dem Lokalsender zu schaffen.

„Michel Medien“ hält 60 Prozent der Anteile an „Hamburg 1“. 40 Prozent liegen in Händen des Hamburger Medienunternehmers Frank Otto. Dieser hat die alleinige Finanzierung des Senders und damit die volle unternehmerische Verantwortung für den weiteren Betrieb übernommen.

Gemeinsam mit Geschäftsführer und Programmchef Michael Schmidt wolle Otto sich für die Rettung des 1995 auf Sendung gegangenen „Hamburg 1“ engagieren, hieß es. Sendebetrieb und Programmproduktion werden laut Sender fortgeführt und sollen weiterentwickelt werden. Dazu gehöre insbesondere der Ausbau des Digital-Angebots.

„Das ganze Team ist von der Entwicklung sehr betroffen - aber voller Tatendrang, diese Krise gemeinsam zu überwinden“, sagte Schmidt und kündigte an: „'Hamburg 1' braucht angesichts der vielversprechenden Pläne und Projekte eine konsequente Neuaufstellung, die wir im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung anstreben.“ Eine Rückkehr in die Gewinnzone sei für 2023 angepeilt, so Schmidt. In welcher Gesellschafterkonstruktion der Weg beschritten werde, ist laut Otto noch offen. Diesbezügliche Gespräche liefen.

lnh

Französische Auslandssender protestieren gegen Ausschluss aus Mali

Frankfurt a.M., Paris (epd). Die Muttergesellschaft der französischen Auslandssender RFI und France 24, France Médias Monde, hat gegen den Ausschluss der beiden Medien aus Mali protestiert. Die staatliche Mediengruppe werde weiter über Mali berichten und alle Mittel prüfen, um gegen die Entscheidung der malischen Behörden vorzugehen, erklärte France Médias Monde am Mittwochabend. Zuvor hatte die malische Medienbehörde eine endgültige Suspendierung von RFI und France 24 im Land angekündigt.

Vor einem Monat hatte die malische Übergangsregierung den Ausschluss der beiden Medien bis auf Weiteres angekündigt und ihnen die Berichterstattung über falsche Vorwürfe gegen die malische Armee vorgeworfen. Seitdem konnten RFI und France 24 im Land nicht mehr senden, auch die Internetpräsenzen waren gesperrt. Die Sender hatten über mutmaßliche Verbrechen der malischen Armee und den Tod Dutzender Zivilistinnen und Zivilisten durch Soldaten berichtet und sich dabei unter anderem auf Untersuchungen durch die UN und die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch gestützt.

France Médias Monde kündigte an, technische Möglichkeiten zu schaffen, damit die Menschen in Mali die Programme von RFI und France 24 weiter erhalten können. Demnach nutzt ein Drittel der Bevölkerung die Berichterstattung der beiden Medien.

Malis militärische Übergangsregierung hatte RFI und France 24 vorgeworfen, mit ihrer Berichterstattung den politischen Übergang destabilisieren zu wollen, die Bevölkerung zu demoralisieren und die malische Armee zu diskreditieren. Das malische Militär hat seit 2020 zwei Putsche verübt. Im August setzte es nach monatelangen Protesten der Bevölkerung die korrupte Regierung von Ibrahim Boubacar Keïta ab, im Mai 2021 auch die zivil-militärische Übergangsregierung.

Die Beziehungen zwischen Mali und der früheren Kolonialmacht Frankreich verschlechtern sich seit Monaten. Frankreich kritisiert die vom Militär dominierte Übergangsregierung für die Verschiebung von Wahlen und den Einsatz russischer Söldner im Kampf gegen Islamisten. Das Land kündigte im Februar den Rückzug seiner Militär-Missionen aus Mali an.

nam

Filmstiftung NRW hat 2021 bislang höchste Fördersumme vergeben

Düsseldorf (epd). Die Film- und Medienstiftung NRW hat im vergangenen Jahr Filme und andere Produktionen mit 41 Millionen Euro gefördert. Damit sei im 30. Jahr des Bestehens der Stiftung eine Rekordsumme an Medienschaffende sowie für Filme, Serien, Games und Kinos vergeben worden, teilte Geschäftsführerin Petra Müller am Donnerstag in Düsseldorf mit.

22 Millionen Euro seien in die Produktionsförderung fiktionaler und dokumentarischer Kinofilme geflossen, hieß es. 9,5 Millionen Euro kamen der Serien- und TV-Förderung zugute und 1,3 Millionen Euro der Entwicklungsförderung. Rund 1,4 Millionen Euro unterstützten Verleih und Vertrieb. Mehr als 1,5 Millionen Euro erhielten die Kinos in NRW. Festivals und innovative Standortprojekte wurden mit mehr als einer Million Euro gefördert, Hörspiele mit 110.000 Euro. Die Entwicklung und Förderung von Games, Webvideo-Projekten und digitalen Inhalten wurde mit 3,4 Millionen Euro unterstützt.

„Trotz erschwerter Bedingungen konnten so Filme, Serien und Games entstehen, die Unterhaltung mit Anspruch verbinden, die Preise und Auszeichnungen erringen und vor allem auch das Publikum begeistern“, erklärte Geschäftsführerin Müller. Zu den geförderten Kinofilmen zählten etwa die Kinderbuchverfilmung „Die Schule der magischen Tiere“ von Regisseur Gregor Schnitzler mit inzwischen mehr als 1,7 Millionen Zuschauern, gefolgt von der „Culture Clash“-Komödie „Contra“ von Sönke Wortmann mit rund 760.000 Besuchern. „Die Unbeugsamen“ von Torsten Körner über Politikerinnen in den Anfangsjahren der Bundesrepublik war den Angaben nach der erfolgreichste Dokumentarfilm des Jahres und erreichte bislang 175.000 Besucher.

130 geförderte Filme wurden nach Angaben der Stiftung zu Festivals eingeladen und erhielten mehr als 100 Auszeichnungen. Geschäftsführerin Müller verwies unter anderem auf den Musical-Film „Annette“ von Leos Carax, der Cannes eröffnete und fünf „Césars“ gewann. Die Serie „Oktoberfest 1900“ erhielt den Bayerischen und den Deutschen Fernsehpreis. Bei den 72. Internationalen Filmfestspielen Berlin gingen zwei Silberne Bären an die Produktion „Rabiye Kurnaz gegen George W. Bush“ von Andreas Dresen.

lwd

Regisseur und Autor Max Färberböck: "Jeder Krimi ist eine Tragödie"

Frankfurt a.M. (epd). Der Regisseur und Autor Max Färberböck ist zwar für Krimis bekannt, sieht sich jedoch nicht als Krimi-Regisseur. „Für mich ist jeder Krimi in erster Linie eine Tragödie“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst. „Die Filme erzählen von Existenzen, die mitten aus dem Leben herausgelöst und hinweggefegt werden.“ Diesem Muster bleibt er auch im achten „Tatort Franken“ treu, der am Sonntag im Ersten läuft.

Der neue „Tatort“ aus Nürnberg mit dem Titel „Warum“ zeigt in den ersten Minuten, welche Tragödie über Angehörige hereinbricht, wenn ein Mensch gewaltsam aus dem Leben gerissen wird. „Das ist die Art, wie ich gerne Krimis oder 'Tatorte' erzähle“, sagte Färberböck. „Es gibt Menschen, die in eine Situation geraten, die sie nicht mehr meistern können.“ In seinen Filmen gebe es keine Serienkiller: „Ich vermeide die üblichen Verdächtigen, die normalerweise die Plots bevölkern. Ich vermeide Plots so gut ich kann. Mir geht es um Menschen und um Schauspieler, um Musik, Motive und eine Kamera, die so tief wie möglich guckt.“ Auch typische Milieufiguren kämen bei ihm nicht vor: „Mich interessiert die Stille von Menschen, die man kaum ertragen kann.“

Der Filmemacher hat den „Tatort Franken“ 2015 gemeinsam mit seiner Co-Autorin Catharina Schuchmann für den Bayerischen Rundfunk entwickelt. Dabei sei es ihnen darauf angekommen, das Team möglichst lebendig zu gestalten: „Das sind Menschen aus dem Leben, sie haben Humor, sie haben einen vitalen, zugreifenden Geist. So werden sie von den Tragödien, mit denen sie umzugehen haben, auch persönlich getroffen.“

Färberböck (71), der in den 90er Jahren auch die ersten Krimis der „Bella-Block“-Reihe für das ZDF schrieb, entwickelt gerne Frauenfiguren: „Ich bin mit einer Mutter, zwei Tanten und einer Cousine aufgewachsen, die eine große Rolle gespielt haben, das hat mir beim Schreiben von Frauen viel geholfen.“

Obwohl der Regisseur vor allem für Krimis bekannt ist, sieht er sich selbst eigentlich eher als Komödienautor: „Deswegen haben auch die größten Tragödien immer eine Tür, die auffliegt, und da kommt plötzlich Leichtigkeit dazu.“

sjo/dir

ZDF-Verwaltungsratsmitglied Dobusch wünscht sich neues Twitter

München (epd). Angesichts der vom Milliardär Elon Musk geplanten Twitter-Übernahme plädiert der Wirtschaftswissenschaftler Leonhard Dobusch entschieden für eine öffentlich-rechtliche Alternative zu den kommerziellen Netzwerken im Internet. „Letztlich werden auch die wohlmeinendsten Versuche, Algorithmen und Plattformen zu regulieren, scheitern, wenn wir davor zurückschrecken, ihrer Monopolmacht Grenzen zu setzen“, schreibt Dobusch in einem Gastbeitrag für die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstag).

Vor allem aber ändere Regulierung nichts daran, dass Nutzer nur die Wahl hätten zwischen verschiedenen, aber allesamt werbefinanzierten Plattformen, argumentiert der österreichische Universitätsprofessor, der dem ZDF-Verwaltungsrat angehört. Eine gemeinnützige, auf Basis offener Standards und offener Software entwickelte Alternative zu den kommerziellen Plattformen im Netz sei überfällig. Als eine Möglichkeit nennt Dobusch, die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender für Debatten der Nutzer zu öffnen und dafür Rückkanäle zu schaffen.

Der Wirtschaftswissenschaftler plädiert darüber hinaus dafür, den Sendern rechtlich und finanziell die Möglichkeiten zu geben, an einer „Ausweichroute zu privaten Plattformen“ zu arbeiten. Dieses solle in Kooperation von ARD und ZDF mit deren europäischen Partnermedien erfolgen mit dem Ziel, „auf Basis offener Software und Standards ein öffentlich-rechtliches Ökosystem im Netz“ aufzubauen.

Als wesentlichen Grund für dieses Ziel nennt Dobusch die Qualität öffentlicher Diskurse. Denn anders als öffentlich-rechtliche Anbieter hätten kommerzielle Plattformen zum Ziel, „die Zeit zu maximieren, die wir mit dem Schauen von Videos oder Fotos auf den Plattformen verbringen, und damit die Werbeeinnahmen“. „Die Art und Weise, wie soziale Medien emotionale und polarisierende Inhalte pushen, führt dazu, dass bestehende Vorurteile weiter eskalieren“, schreibt der Wissenschaftler.

kfr

Deutscher Dokumentarfilmpreis: Werner Herzog für Lebenswerk geehrt

Baden-Baden, Stuttgart (epd). Der Regisseur, Produzent und Autor Werner Herzog wird mit dem diesjährigen Ehrenpreis des Deutschen Dokumentarfilmpreises für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Der 79-jährige Künstler sei einer der wichtigsten und einflussreichsten Filmschaffenden weltweit, erklärte der SWR am Donnerstag. Die Auszeichnung werde im Rahmen des SWR Doku Festivals am 24. Juni 2022 in Stuttgart verliehen.

Herzog hat den Angaben zufolge seit 1962 bei über 30 Dokumentarfilmen für Kino und Fernsehen Regie geführt. Zu seinen bekanntesten Werken zählen „Mein liebster Feind“ über seine schwierige Beziehung zu dem Schauspieler Klaus Kinski sowie „Grizzly Man“ über den Tierschützer Timothy Treadwell. Auch „Land des Schweigens und der Dunkelheit“ über das Leben von taubblinden Menschen oder der oscarnominierte Dokumentarfilm „Begegnungen am Ende der Welt“ mit Naturaufnahmen in der Antarktis setzten Maßstäbe, heißt es weiter.

Der Ehrenpreis des Deutschen Dokumentarfilmpreises wird gemeinsam vom SWR Doku Festival und der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg vergeben.

lbw

Umfrage: Internetnutzer finden Hasskommentare im Netz feige

Düsseldorf (epd). Hass im Netz stößt laut einer aktuellen Umfrage bei den meisten Internetnutzern auf Ablehnung. Gut drei Viertel aller Befragten (77 Prozent) gaben an, dass Hasskommentare sie wütend machen, wie die Landesanstalt für Medien NRW am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte. 92 Prozent nannten anonyme Hasskommentare im Netz feige. 63 Prozent bezeichneten es als Zeitverschwendung, sich mit Hasskommentaren zu befassen.

Für die seit 2018 alle zwei Jahre durchgeführte Studie zu Hate Speech befragte das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der NRW-Medienanstalt im März 1.008 Internetnutzerinnen und -nutzer ab 14 Jahren online. Der Großteil der Befragten (77 Prozent) gab demzufolge an, schon einmal persönlich Hasskommentare im Internet gesehen zu haben, 36 Prozent sogar häufig oder sehr häufig. Am häufigsten stießen laut Umfrage junge Menschen im Alter zwischen 14 und 24 Jahren auf Hate Speech (92 Prozent).

Dabei richteten sich die Hasskommentare nach Wahrnehmung der Befragten besonders häufig gegen Politikerinnen und Politiker (67 Prozent). Aber auch Menschen mit einer anderen politischen Einstellung (58 Prozent) oder Menschen mit Migrationshintergrund (50 Prozent) wurden den Angaben zufolge als Opfer von Hass im Netz wahrgenommen.

Für wirksame Gegenstrategien gegen Hasskommentare im Internet halten die meisten Befragten die strafrechtliche Verfolgung der Verfasser (79 Prozent), die schnelle Löschung der Beiträge (76 Prozent) und das Melden bei den Plattformbetreibern (66 Prozent). Hassrede mit Gegenrede zu begegnen, finden nur 25 Prozent der Befragten wirkungsvoll.