Gericht bestätigt Sendeverbot für RT DE
Berlin (epd). Der vom russischen Staat finanzierte deutschsprachige Sender RT DE darf sein Programm auch weiterhin nicht in Deutschland verbreiten. Das Berliner Verwaltungsgericht wies nach eigenen Angaben vom Freitag einen Eilantrag von RT DE gegen den Bescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) zurück. Private Veranstalter bedürften „zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen einer Zulassung, an der es der Antragstellerin fehle“, teilte das Gericht mit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (AZ: VG 27 L 43/22)
Die in Berlin ansässige RT DE Productions GmbH sei Rundfunkveranstalterin, „weil sie das Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbiete“, erklärte das Verwaltungsgericht. Sie könne sich nicht darauf berufen, reine Produktionsdienstleisterin zu sein. RT DE argumentiert seit Sendestart, Veranstalter seines im Internet ausgestrahlten TV-Programms sei die russische Organisation TV Novosti, die in Serbien eine Lizenz für Kabel- und Satellitenübertragung hält.
Laut Verwaltungsgericht zähle für die Einstufung als Veranstalterin der Umstand, dass RT DE Productions „Letztverantwortung für das Programm übernehme und dieses tatsächlich verbreite“. Dass ein wesentlicher Teil der Programminhalte nicht von der deutschen GmbH, sondern von einem russischen TV-Sender produziert werde, sei nicht entscheidend. RT DE hat auch eine reguläre Klage gegen den MABB-Untersagungsbescheid eingereicht, deren Prüfung nimmt aber längere Zeit in Anspruch.
„Rechtsstaatlichkeit ist die Voraussetzung für eine freiheitliche und demokratische Medienöffentlichkeit“, kommentierte MABB-Direktorin Eva Flecken die Entscheidung. „Rundfunk in Deutschland braucht eine Lizenz. Darüber kann sich auch RT DE nicht hinwegsetzen.“
RT DE ist laut MABB in Deutschland trotz fehlender Lizenz noch vereinzelt auf Websites verfügbar. Die Medienanstalt hat daher bereits zwei Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 65.000 Euro festgesetzt - zuletzt am Donnerstag, nachdem ein erstes Zwangsgeld nicht bezahlt wurde. Dieses werde die MABB nun zwangsweise eintreiben, hieß es.
Der medienrechtliche Streit in Deutschland wird von einem europaweiten Verbot russischer Staatsmedien überlagert, das der Rat der Europäischen Union am 2. März ausgesprochen hatte. Kabel- und Satellitenbetreiber dürfen die Programme von RT und Sputnik nicht mehr in der EU ausstrahlen, Internetanbieter müssen den Zugriff auf die Webseiten blockieren. Die Umsetzung der Verordnung durch die Betreiber müssen die EU-Mitgliedstaaten kontrollieren. Aktuell wird zwischen Bund und Ländern geklärt, welche Behörde dafür in Deutschland zuständig ist.
amk
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