Deutsche Welle legt Widerspruch gegen Lizenzforderung der Türkei ein

Bonn (epd). Die Deutsche Welle (DW) hat eine Aufforderung der türkischen Behörden zurückgewiesen, binnen 72 Stunden eine Lizenz für die Verbreitung ihres Internet-Angebots in der Türkei zu beantragen. Der deutsche Auslandssender werde Widerspruch einlegen und vor türkischen Gerichten den Rechtsweg beschreiten, kündigte DW-Intendant Peter Limbourg am Dienstag in Bonn an. Er sprach von einem Versuch der Türkei, nach einer umfassenden Regulierung lokaler Medien nun auch internationale Medien in ihrer Berichterstattung einzuschränken.

Die DW war nach eigenen Angaben am Montag von der türkischen Medienregulierungsbehörde RTÜK aufgefordert worden, innerhalb einer Frist von drei Tagen eine Lizenz in der Türkei zu beantragen, um das redaktionelle Angebot dw.com weiterhin über das Internet dort verbreiten zu dürfen. Am selben Tag habe die Aufsichtsbehörde eine entsprechende Bekanntmachung auf ihrer Internetseite veröffentlicht, hieß es.

Limbourg betonte, die Maßnahme der Regulierungsbehörde beziehe sich eben nicht auf formelle Aspekte der Verbreitung von Programmen, sondern auf die journalistischen Inhalte selbst. „Sie gibt den türkischen Behörden die Möglichkeit, aufgrund einzelner, kritischer Berichte das gesamte Angebot zu sperren, wenn diese Berichte nicht gelöscht werden“, sagte er. „Damit würde die Möglichkeit einer Zensur eröffnet.“

Die Deutsche Welle sei neben anderen internationalen Anbietern von journalistischen Inhalten eine der wenigen verbliebenen Quellen, aus denen Menschen in der Türkei unabhängige Informationen beziehen könnten, erklärte der Sender. Neben der DW seien auch die Sender Voice of America und Euronews über die Internetseite der Behörde informiert worden, dass sie ebenfalls eine Lizenz beantragen sollen.

Die DW hatte eigenen Angaben zufolge gemäß einem 2019 erlassenen Gesetz ein Verbindungsbüro in der Türkei eingerichtet und ist seit Februar 2020 bei dem zuständigen türkischen Ministerium registriert. Diese Registrierung sei unabhängig vom Korrespondentenbüro des Senders in Istanbul.

Anfang Februar hatte die russische Regierung der Deutschen Welle in Russland die Sendelizenz entzogen, der Sender musste zudem sein Korrespondentenbüro in Moskau schließen. Russland reagierte damit auf das Sendeverbot für den deutschsprachigen russischen Staatssender RT DE in Deutschland.

mih

Media-Analyse: Podcasts zu Wissenschaft und Crime beliebt

Frankfurt a.M. (epd). Der Wissenschafts-Podcast „SWR2 Wissen“ war im Dezember 2021 der meistgenutzte Podcast in Deutschland. Das Angebot wurde in dem Zeitraum insgesamt rund 4,5 Millionen Mal heruntergeladen, wie aus der ersten „MA Podcast“ hervorgeht, die die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (Agma) am Dienstag in Frankfurt am Main veröffentlichte.

Auf Platz zwei findet sich der Nachrichten-Podcast „Was jetzt?“ von „Zeit Online“ mit rund 4,4 Millionen sogenannten validen Downloads, auf Platz drei folgt ebenfalls von „Zeit Online“ „Verbrechen“-Podcast über Kriminalfälle mit 4,2 Millionen Downloads.

In der ersten Runde wurden laut Agma rund 100 Podcasts von 26 Publishern untersucht, darunter waren 63 Podcasts mit Werbung. Die neue „MA Podcast“ biete erstmals vergleichbare Nutzungsdaten zu den Angeboten und „schließe damit eine Lücke im deutschen Mediawährungs-System“, erklärte die Arbeitsgemeinschaft. Die aktuellen Daten würden fortan monatlich veröffentlicht.

Podcasts seien für den Werbemarkt zunehmend relevant, erklärte die Agma. Die Zahl der Hörer steige stetig. Fast ein Drittel (29,3 Prozent) der deutschsprachigen Bevölkerung nutze laut der Media-Analyse Audio von 2021 Podcasts, in der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen seien es sogar 41,8 Prozent.

In der Agma haben sich mehr als 200 Unternehmen der Medien- und Werbewirtschaft zusammengeschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft erhebt regelmäßig die Reichweiten von Zeitungen und Zeitschriften, Radio/Audio und Fernsehen, der Außenwerbung sowie der Online-Medien.

mih

Gericht: Netflix darf Preise laufender Abos nicht ändern

Berlin (epd). Der Streaming-Dienst Netflix darf die Preise laufender Abos nicht ändern. Das entschied das Landesgericht Berlin und gab somit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt, wie der Verband am Dienstag in Berlin mitteilte. „Bei Netflix sind die Bedingungen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten“, sagte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv. Das Landgericht Berlin habe sich der Auffassung des vzbv angeschlossen, dass die Bedingungen für Preisanpassungen nicht ausreichend transparent seien, hieß es. (AZ: 52 O 157/21)

Für Änderungen der Entgelte müsse es dem Urteil des Landesgericht zufolge klare und verständliche Kriterien geben, damit Kundinnen und Kunden eine geltend gemachte Preisänderung nachvollziehen oder zumindest auf Plausibilität überprüfen könnten, teilten die Verbraucherschützer mit. Netflix räumte sich in seinen Nutzungsbedingen das Recht ein, die Abo-Preise „von Zeit zu Zeit“ und „nach billigem Ermessen“ zu ändern, „um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln“, wie es heiße.

Das Gericht beanstandete laut vzbv zudem eine mangelnde Ausgewogenheit der Vertragsklausel. Es fehle die Klarstellung, dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen dürfe, sondern bei Kostensenkungen verpflichtet sei, die Preise zu ermäßigen, hieß es. Der Streaming-Anbieter hat laut Verbraucherzentrale gegen das Urteil Berufung vor dem Kammergericht Berlin eingelegt. (AZ: 23 U 15/22)

lob

Liedermacher wehrt sich gegen Urheberrechtsverletzung

Greifenstein (epd). Der christliche Liedermacher Siegfried Fietz (75) und sein Sohn Florian wehren sich gegen das Abspielen des Kirchenliedes „Von guten Mächten wunderbar geborgen“ auf Querdenker-Demonstrationen. Sie versuchten, entsprechende Videos im Internet sperren zu lassen, sagte Florian Fietz am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Siegfried Fietz hat das Lied komponiert. Es beruht auf einem Gedicht des evangelischen Theologen und NS-Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer.

Siegfried Fietz gründete gemeinsam mit seiner Frau den Abakus-Musik-Verlag in Greifenstein im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis und vertonte „Von guten Mächten wunderbar geborgen“ Anfang der 1970er Jahre. Es habe viele Menschen seit mehr als 50 Jahren begleitet und ihnen Trost und Hoffnung gespendet, sagte Florian Fietz. Im November 2020 sei es erstmals auf einer Querdenker-Demonstration in München gespielt worden. Die Polizei habe die Demo wegen Abstandsverstößen aufgelöst. Der Ausschnitt eines Videos, in dem die Polizei die Soundanlage ausstelle, sei anschließend immer wieder im Internet geteilt worden.

„Jeder darf das Lied singen, zu Hause oder im Gottesdienst, aber nicht auf Querdenker-Demos“, sagte Florian Fietz. Dort seien Menschen, die sich gegen die Demokratie wenden. Unter Querdenkern sei die Vorgehensweise verbreitet, „Sachen, die populär sind, zu instrumentalisieren“. „Von guten Mächten“ ist im vergangenen Jahr zum beliebtesten Kirchenlied gewählt worden.

In einer Stellungnahme teilte Abakus-Musik mit, dass die Textrechte an dem Lied zwar inzwischen ausgelaufen seien. Die in den Videos gesungene Melodie stamme aber von Siegfried Fietz, der „weiterhin alle Rechte besitzt und somit festlegen kann, an wen Filmnutzungsrechte vergeben werden und an wen nicht“. Wenn von den Querdenker-Demonstrationen ein Video online veröffentlicht werde und „wir davon erfahren, dann informieren wir die entsprechende Videoplattform darüber, dass es keine Nutzungserlaubnis für die Musik in diesem Video gibt“. Das resultiere in einer Sperrung des Videos. Florian Fietz sagte dem epd, dass bisher eine „kleine dreistellige Zahl“ an Videos gesperrt worden sei.

In einer weiteren Stellungnahme bat der Musik-Verlag darum, dass seine Lieder nicht im Umfeld von Querdenker-Demonstrationen gesungen werden sollen.

Das Gedicht „Von guten Mächten treu und still umgeben“ verfasste der evangelische Pfarrer Dietrich Bonhoeffer im Dezember 1944 kurz vor seiner Hinrichtung durch die Nationalsozialisten. Bonhoeffer schrieb die Verse aus der Gestapo-Haft an seine Verlobte. Später wurde der Text mehrfach vertont. Die Vertonung von Siegfried Fietz fand Eingang in einige evangelische Gesangbücher.

lmw

Journalistenverband informiert mit Flyer Journalisten und Polizisten

Mönchengladbach, Düsseldorf (epd). Der Journalistenverband DJV in Nordrhein-Westfalen informiert mit einem Flyer Journalisten und Polizisten über ihre Rechte und Pflichten bei Demonstrationen und Einsätzen. Gemeinsam mit NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) übergab der Landesvorsitzende des DJV-NRW, Frank Stach, die ersten Broschüren am Dienstag an Mönchengladbachs Polizeipräsidenten Mathis Wiesselmann und Beamte des Polizeipräsidiums. In den kommenden Tagen werden mehr als 10.000 Broschüren an Polizistinnen und Polizisten in ganz NRW verteilt.

„Wir möchten mit diesem Flyer dazu beitragen, das Verhältnis von Medienschaffenden und Polizei weiter zu verbessern“, erklärte Stach. Die sechs Seiten bildeten nicht irgendeinen Flyer, „sondern sechs Seiten Sicherheit“, erklärte Innenminister Reul. „Und damit meine ich Handlungssicherheit sowohl für die Presse als auch für die Polizei.“ Immer öfter müsse die Polizei bei Großeinsatzlagen nicht nur die Demonstrationsfreiheit schützen, sondern auch die Pressefreiheit. Der Flyer sei ein Versprechen, für die Sicherheit der Presse einzustehen.

In Kürze erläutert der unter anderem, was Journalisten, auch mit Kamera und Aufnahmegerät, bei polizeilichen Einsätzen dürfen, worauf die Polizei bei einer Beweissicherung zurückgreifen darf. Auch wird für die Einsatzkräfte das Aussehen des bundesweit einheitlichen Presseausweises dargestellt und die Bedeutung des Ausweises erläutert.

lwd

RTL-Manager Grewenig wird Vaunet-Vorsitzender

Berlin (epd). Claus Grewenig (47) von RTL Deutschland steht künftig an der Spitze des Verbandes Privater Medien Vaunet. Der Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL wurde am Montag einstimmig vom Vaunet-Vorstand zum Vorsitzenden gewählt, wie der Verband am Dienstag in Berlin mitteilte.

Der Jurist Grewenig folgt auf Annette Kümmel (55), Chief Sustainability Officer der ProSiebenSat.1 Media SE. Anfang Februar war bekannt gegeben worden, dass sie mit Wirkung zum 1. März aus der ProSiebenSat1 Media SE ausscheidet.

Vaunet ist der Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der rund 160 Mitglieder gehören Fernseh-, Radio-, Web- und Streamingangebote. Grewenig führte bislang den Fachbereich Fernsehen und Multimedia im Verband. An dieser Stelle übernimmt sein bisheriger Stellvertreter Michael Müller von ProSiebenSat.1, bis die Mitgliederversammlung des Verbandes die Vorstände im September turnusgemäß neu wählt.

kfr

WDR kommentiert Kölner Rosenmontagszug in Gebärdensprache

Köln (epd). Erstmals können hörbehinderte Jecken den Live-Kommentar zum Kölner Rosenmontagszug im WDR-Fernsehen in Gebärdensprache verfolgen. Mit dem barrierefreien Angebot wolle der WDR die Veranstaltung, die in diesem Jahr im Veranstaltungsort Stadion nur eine begrenzte Publikumsteilnahme ermöglicht, ergänzen, kündigte der Sender am Dienstag in Köln an. Das Angebot mit Live-Untertiteln werde so erweitert.

Die Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher hätten auch kölsche Begrifflichkeiten im Repertoire. Zu sehen ist die Gebärdenfassung des Rosenmontagszuges am 28. Februar über HbbTV, wdr.de und die ARD Mediathek, wo die Sendung auch im Anschluss noch für ein Jahr abrufbar sein wird. Die WDR-Liveübertragung in Gebärdensprache läuft von 9.45 Uhr bis 13 Uhr.

Wegen der Corona-Pandemie hatte das Festkomitee Kölner Karneval entschieden, dass der Zug zwar stattfinden kann, dass die Fußgruppen, Spielmannszüge und Persiflage-Wagen ihre Runden aber diesmal im Kölner Rhein-Energie-Stadion drehen.

lwd